GEBÃœHREN
Sie finden unsere Gebühren in der unteren Tabelle.
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Für Zwillings- und Geschwistertarife wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.
KIBON
• Eltern eines Vorschulkindes müssen eine Gesamterwerbsquote von 120 % oder mehr aufweisen. Alleinerziehende 20 % oder mehr.
• Eltern von Kindern im Kindergartenalter oder älter müssen eine Gesamterwerbsquote von 140 % aufweisen. Alleinerziehende 40 % oder mehr
Sie haben Anspruch auf einen Kibon, wenn:
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du arbeitest.
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du suchst arbeit.
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Sie studieren, machen eine Ausbildung oder bilden sich weiter.
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Sie nehmen an einem Integrationsprogramm oder einem Beschäftigungsprogramm teil.
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Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder jemanden pflegen.